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   BSG, 07.11.2019 - B 11 AL 38/19 B   

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https://dejure.org/2019,41963
BSG, 07.11.2019 - B 11 AL 38/19 B (https://dejure.org/2019,41963)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2019 - B 11 AL 38/19 B (https://dejure.org/2019,41963)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2019 - B 11 AL 38/19 B (https://dejure.org/2019,41963)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus BSG, 07.11.2019 - B 11 AL 38/19 B
    Auch wenn man diesem Vorbringen entnimmt, dass der Kläger damit im Sinne einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage auf die Bedeutung des förmlichen Berufsabschlusses gegenüber einer tatsächlich ausgeübten höherwertigen Tätigkeit abheben möchte, fehlt es jedenfalls an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG zu den Grundsätzen der fiktiven Bemessung des Alg (vgl etwa BSG vom 26.11.2015 - B 11 AL 2/15 R - RdNr 15; BSG vom 4.7.2012 - B 11 AL 21/11 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 8 - RdNr 17).
  • BSG, 26.11.2015 - B 11 AL 2/15 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus BSG, 07.11.2019 - B 11 AL 38/19 B
    Auch wenn man diesem Vorbringen entnimmt, dass der Kläger damit im Sinne einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage auf die Bedeutung des förmlichen Berufsabschlusses gegenüber einer tatsächlich ausgeübten höherwertigen Tätigkeit abheben möchte, fehlt es jedenfalls an einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BSG zu den Grundsätzen der fiktiven Bemessung des Alg (vgl etwa BSG vom 26.11.2015 - B 11 AL 2/15 R - RdNr 15; BSG vom 4.7.2012 - B 11 AL 21/11 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 8 - RdNr 17).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 07.11.2019 - B 11 AL 38/19 B
    Weiter muss ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit im jeweiligen Rechtsstreit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) aufgezeigt werden (stRspr; vgl etwa BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
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